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Einstellung : Umsatzsteuer 16%

Um die Umsatzsteuer in Easy Invoice umzustellen muss diese an 2 Stellen angepasst werden:
1.       Die allgemeine Einstellung des Standard Steuersatzes in den „Einstellungen“ auf der ersten Seite in den „Allgemeinen Einstellungen

 
2.       Der Artikel der verwendet wird hat einen hinterlegten Steuersatz.

Wenn Sie in der Rechnung eine Artikelposition hinzufügen können Sie eine Artikelnummer eingeben und das Programm zieht sich alle vorhandenen Daten zu diesem Artikel und trägt diese in die Artikelposition ein. Dabei wird auch der individuelle Steuersatz des Artikels berücksichtigt. Das gleiche geschieht wenn Sie oben links auf „Artikel auswählen“ klicken und unterschiedliche Artikel mit der Maus markieren und übernehmen.
Wenn Sie nach dem Hinzufügen keinen vorhandenen Artikel verwenden dann zieht die Software die Einstellung die Sie in den Einstellungen (1) als Standard Steuersatz hinterlegt haben.
Diese oben beschriebenen Einstellungen können Sie manuell vornehmen. Der weitere Abschnitt beschreibt wie Sie Ihre Artikel automatisch umrechnen können, je nachdem ob Sie die Mehrwertsteuer an die Kunden weitergeben möchten oder nicht.
Bevor Sie damit beginnen machen Sie bitte über Easy Invoice eine Sicherheitskopie. Außerdem sollten Sie nach dem Start der Software in der „Übersicht“ direkt auf „Artikel exportieren (xls)“ klicken, um eine Excel Liste von den aktuellen Artikeln zu erhalten. Über die Sicherheitskopie können Sie die komplette Software mit allen Belegen wieder auf den Stand setzen. Mit der exportierten Excel Liste können Sie die Artikel hinterher nochmal Re-Importieren falls was schiefgehen sollte.
Im aktuellen Update v4.38 gibt es eine neue Möglichkeit alle Artikel auf einmal bearbeiten zu können. Dazu geht man unter „Artikel“ und klickt dann auf „Massenanpassung Steuersatz“. Ein neues Fenster öffnet sich und alle Artikel werden aufgelistet.
 

Wichtig: Sie können rum experimentieren. Erst nach dem Klick auf "Preis und Steueranpassung endgültig speichern" werden die aktuellen Artikel angepasst. Die Artikelliste zeigt jederzeit eine Vorschau wie die neuen Preise aussehen werden. Übernommen werden nur Änderungen die gemacht wurden.
Im alten Steuersatz trägt man die 19 und im neuem Steuersatz die 16 ein. Danach muss man wählen wie die neuen Artikelpreise kalkuliert werden sollen - das gleich gilt für den ermäßigten Steuersatz, sofern Sie Artikel mit diesem Steuersatz haben:
1.    von Brutto nach Netto
2.    von Netto nach Brutto
Bei der ersten Variante behaltet Sie die Differenz der Steuer. Der Brutto Endkundenpreis bleibt der gleiche. Vom Bruttobetrag wird die Steuer runtergerechnet und so der neue Netto Verkaufspreis ermittelt. Achtung: im B2B wenn man nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt bedeutet dies eine Verteuerung für Ihre Kunden da Geschäftsleute in der Regel nur der Nettobetrag interessiert. Im B2C ändert sich für Endkunden nichts da diese nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Bei der zweiten Variante wird die neue Steuer auf den bestehenden Nettopreis gerechnet und so der neue Bruttopreis ermittelt. Damit gebt Ihr die Steuererleichterung an eure Endkunden weiter.
Wenn Sie fertig sind klicken Sie einfach auf speichern und die neuen Preise werden mit den neuen Steuersätzen übernommen.




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