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GOBD Konformität

Zur GOBD Konformität gehört etwas mehr als nur die Programmfunktionalität die das Programm erstellt. Die Software hat zum Beispiel keine angehängte Buchhaltung, so dass die Software nicht weiß wie der Kunde mit den Daten weiter verfährt und ob derjenige Unternehmer zur Buchhaltung verpflichtet ist – dies hängt unteranderem von der Rechtsform ab. Auch wenn ein Prozess konform ist kann man auch nicht GOBD konform handeln – so z.B. eine Rechnung einem Kunden in die Hand geben und die Rechnung dann stornieren oder neu erstellen. Das Programm weiß in dem Moment nicht dass der Kunde die Rechnung bereits hat. Es kommen Warnhinweise wenn man solche Sachen macht, jedoch muss der Anwender dann auch wissen was er wann machen darf. Ich erlebe hin und wieder allerdings dass Kunden das wissentlich trotz Warnung der Software übersteuern. Es erscheinen Hinweis- / Warnmeldungen – aber am Ende entscheidet der Anwender.

Es gibt keine offizielle „Zertifizierung“ für Software die die Konformität offiziell bestätigt. Es wird keine Haftung für etwas übernommen was ich durch Anwendereingriffe nicht komplett zu 100% steuern und verhindern kann.



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